Erlass des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT):

Automatische Verlängerung von Fristen bei Förderprojekten wegen Corona-Situation

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verlängert nachfolgenden Erlass zur automatischen Verlängerung von Fristen bei Förderprojekten wegen der COVID-19 Pandemie bis zum 30.06.2021.

Die Ereignisse der letzten Wochen stellen uns alle vor besondere Herausforderungen. Aufgrund krankheitsbedingter oder maßnahmenbedingter Ausfälle ist ein Tätigwerden der Förderungswerberinnen und der Förderungswerber innerhalb der von den zuständigen abwickelnden Stellen vorgesehen Fristen nicht immer möglich.

Um negative Auswirkungen durch drohende Fristversäumnissen zu unterbinden hat die Frau Bundesministerin Köstinger am 30.03.2020 einen Erlass zur automatischen Verlängerung von Fristen bei Förderprojekten wegen der Corona-Situation angeordnet:

Zur Information aller unserer Förderwerber und Förderwerberinnen stellen wir den Erlass der Bundesministerin zum Downloald bereit und fassen das Wichtigste wie folgt zusammen:

  • Fristen zur Vorlage von Nachreichungen oder Zahlungsanträgen verlängern sich automatisch um 3 Monate.

  • Fristen zur Durchführung von Projekten verlängern sich automatisch um 6 Monate.

  • Die Bewilligenden Stellen können auf Antrag des Förderwerbers in begründeten Fällen eine Verlängerung über die hier angegeben Fristen hinaus gewähren.

Anfragen auf Fristverlängerungen, die sich innerhalb der genannten Fristen bewegen erfordern daher keine weitere schriftliche Erledigung durch die Förderstelle. Benötigt jemand eine Fristverlängerung über die genannten Zeiträume hinaus, bitte um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektsachbearbeiter/der zuständigen Projektsachbearbeiterin.


Download: Erlass des BMLRT vom 30.03.2020 zur automatischen Fristverlängerung bei Förderprojekten

Download: Änderung- Erlass Verlängerung von Fristen bei Förderprojekten vom 30.12.2020

www.bmlrt.gv.at





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