Darauf sollten Sie achten!

Informations- und Publizitätsbestimmungen

Bei der Umsetzung von Projekten mit finanzieller Beteiligung (Förderungen, Leistungsabgeltungen, Zuschüssen und sonstige Zuwendungen) des Bundes bzw. der EU muss auf diesen Umstand auch in geeigneter Weise hingewiesen werden. Damit wird der Zweck verfolgt, solche Maßnahmen und Projekte, die von Bund und EU mitgetragen werden, in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Die Nichtbeachtung dieser sogenannten Publizitätsvorschriften kann der Grund für eine Rückforderung von Fördermitteln sein!


Printmedien (Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter etc.)

Auf den Titelblättern von Veröffentlichungen und Plakaten muss ein gut sichtbarer Hinweis auf die finanzierten Maßnahmen und die Förderstellen gegeben werden.


Internet & audiovisuelles Material

Auf der Hauptseite müssen gut sichtbar Informationen über das geplante Vorhaben, dessen Ziele und Ergebnisse, sowie der Hinweis auf finanzielle Unterstützung durch die EU veröffentlicht werden.

 

Informationsveranstaltungen

Auf Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Schulungen, Messen etc. ist in angemessener Form auf die Unterstützung durch alle beteiligten Förderstellen hinzuweisen.

 

Poster oder Erläuterungstafel

Bei Projekten mit mehr als € 50.000 öffentlicher Unterstützung ist während der Durchführung des Vorhabens auf die Finanzierung durch EU-Gelder mittels Poster oder Erläuterungstafeln hinzuweisen.

Es ist mindestens 1 Plakat (Mindestgröße A3) an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen, welches das Projekt kurz beschreibt und die finanzielle Unterstützung durch die EU hervorhebt. Die Logos müssen mindestens 25% der Posterfläche einnehmen. Erläuterungstafeln mit Informationen über das Projekt und Hinweisen auf die Förderstellen werden Ihnen von der zuständigen Förderstelle nach dem ersten Zahlungsantrag übermittelt  Sie sind gut sichtbar und dauerhaft anzubringen. 


Grafische Umsetzung

Die Logos sollen in bevorzugter Weise auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Bei Verwendung eines färbigen Hintergrundes ist das Logo mit einem weißen Rahmen zu umranden. Dabei ist stets darauf zu achten, dass auch der Zusatztext mit freiem Auge noch gut lesbar erscheint.

Die entsprechenden Logos finden Sie hier zum Download.


Weitere Informationen und Vorlagen zu den Publizitätsbestimmungen sowie diverse Musterbeispiele finden Sie auf der Website des BMLFUW sowie auf folgendem Merkblatt des BMLFUW:

Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20




Mit Unterstützung von Bund, Land und EU