Art der Förderung, Förderhöhen und Fördersätze

Die Förderung bei LEADER wird in Form eines direkten, nicht zurück zahlbaren Zuschusses gewährt. Ausbezahlt wird die Förderung nach Abschluss des Projekts.


Die Förderhöhen richten sich grundsätzlich nach den Leitlinien der Bundesländer und des  BMLFUW. Es gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Investitions-, Sach-, und Personalkosten). 

  • Markt- und Gewinnorientierte Maßnahmen werden zu 40% gefördert. Die Bestimmungen des Beihilfenrechts werden in jedem Fall eingehalten. Zusätzlich ist für Projekte mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz ein Businessplan obligatorisch (zB: Touristische Ausflugsziele, Museen mit Eintritt,  landwirtschaftliche Direktvermarktung, Regionalläden, Indoor Sport und Spielanlagen, etc.)
  • Projekte mit  indirekt wertschöpfungsorientierten Maßnahmen werden zu 60% gefördert (zB: Studien, Konzepte, unternehmerische Vorarbeiten, Tourist. Angebotsentwicklung und Vermarktung, Standortmarketing und Betriebskooperationen, Konzeption, Angebotsentwicklung und Vermarktung von Freizeitwegen: Rad-/Wander-/Themenwege, Beschilderungen, Rastplätze, etc.)

  • Gemeinwohl und Querschnittsthemen werden zu 80% gefördert.  Projekte die schwerpunktmäßig folgende Themen betreffen:  Klima und Umwelt, Naturschutz, Bildung und Qualifizierung, Jugend und Familie Gender/Frauen, MigrantenInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Resilienz, Chancengleichheit, Demografie, regionale Kultur und Identität, usw. (Konzeption, Begleitung, Bewusstseinsbildung). Achtung: KEINE Investitionen!
  • Nationale Kooperationsprojekte (Kooperationen über die LEADER-Regionsgrenze hinaus) werden zu 70% gefördert

Die maximale Obergrenze des Fördervolumens liegt bei 200.000 € pro Projekt!


GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 

Grundsätzlich werden in unserer Region Vorhaben und Projekte, die auch über andere Sektor- und Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP Strategieplans 2023 - 2027 gefördert werden können, nicht über LEADER gefördert! Sollte dies auf Grund von strategischen Maßnahmen in Ausnahmefällen doch der Fall sein, so gelten für den/die FörderwerberIn im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die jeweils gültigen Förderhöhen der jeweiligen Maßnahme des GAP-Strategieplans. Im Bereich Naturschutz o.ä., wo grundsätzlich eine 100%-ige Förderquote möglich wäre, gelten jedoch die aktuellen LEADER-Fördersätze!




Mit Unterstützung von Bund, Land und EU