Die Förderung bei LEADER wird in Form eines direkten, nicht zurück zahlbaren Zuschusses gewährt. Ausbezahlt wird die Förderung nach Abschluss des Projekts.
Die Förderhöhen richten sich grundsätzlich nach den Leitlinien der Bundesländer und des BMLFUW. Es gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Investitions-, Sach-, und Personalkosten).
Projekte mit indirekt wertschöpfungsorientierten Maßnahmen werden zu 60% gefördert (zB: Studien, Konzepte, unternehmerische Vorarbeiten, Tourist. Angebotsentwicklung und Vermarktung, Standortmarketing und Betriebskooperationen, Konzeption, Angebotsentwicklung und Vermarktung von Freizeitwegen: Rad-/Wander-/Themenwege, Beschilderungen, Rastplätze, etc.)
Nationale Kooperationsprojekte (Kooperationen über die LEADER-Regionsgrenze hinaus) werden zu 70% gefördert
Die maximale Obergrenze des Fördervolumens liegt bei 200.000 € pro Projekt!
GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Grundsätzlich werden in unserer Region Vorhaben und Projekte, die auch über andere Sektor- und Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP Strategieplans 2023 - 2027 gefördert werden können, nicht über LEADER gefördert! Sollte dies auf Grund von strategischen Maßnahmen in Ausnahmefällen doch der Fall sein, so gelten für den/die FörderwerberIn im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die jeweils gültigen Förderhöhen der jeweiligen Maßnahme des GAP-Strategieplans. Im Bereich Naturschutz o.ä., wo grundsätzlich eine 100%-ige Förderquote möglich wäre, gelten jedoch die aktuellen LEADER-Fördersätze!