Erlass des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zur Umsetzung von LE-Projekten (inklusive LEADER) vor dem Hintergrund von COVID-19

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verlängert nachfolgende Festlegungen zur Auslegung der geltenden Vorschriften, die von den getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie sowohl direkt als auch indirekt betroffen waren oder noch sind.

Dabei wird der Umgang mit folgenden Sachverhalten, die bei der Projektumsetzung im Zusammenhang mit den COVID-19 Maßnahmen auftreten können, geregelt:

  •     Nichtumsetzung von Teilen eines Vorhabens
  •     Nichteinhaltung von Auflagen
  •     Umgang mit Kosten, denen keine (vollständige) Leistungserbringung gegenübersteht
       

Diese Festlegungen gelten bis längsten 30. Juni 2021.

Download: Erlass des BMLRT vom 30.04.2020 zur Umsetzung von LE-Projekten vor dem Hintergrund von COVID-19

Download: Verlängerung des Erlasses des BMLRT zur Umsetzung von LE-Projekten vor derm Hintergrund von Covid-19 vom 23.12.2020


... die wesentlichsten Punkte zusammengefaßt:

  •    Bitte die Meldepflicht des Förderwerbers beachten!
  •    Kostenunterschreitungen um mehr als 35 % dürfen im Zusammenhang mit der Nichtumsetzung von Vorhabensteilen wegen COVID19 genehmigt werden.
  •    Projektverlängerungen, Kostenverschiebungen, Projektänderungen können von der Förderstelle akzeptiert werden, damit der Förderwerber nicht umsetzbare Projektteile nachholen kann.    
  •    Unter bestimmten Bedingungen können Kosten, denen keine vollständige Leistungserbringung gegenübersteht gefördert werden. Vor allem für den Zeitraum März - Mai 2020 gibt es dazu eine eher großzügige Lösung.

ABER:  Es gilt die Schadensminderungspflicht für FörderungswerberInnen !

Das bedeutet, Förderwerber haben die Pflicht, den Schaden soweit wie möglich zu minimieren, zB indem sie rechtzeitig Leistungen stornieren. In den kommenden Wochen und Monaten ist darauf besonders zu achten!


Die Detailauslegungen dieses Erlassen werden projektbezogen von den Förderstellen vorgenommen werden, oftmals erst im Rahmen der Abrechnungen.

Wir empfehlen den Förderwerbern daher, eine gute Dokumentation über Zeitläufe und Einschränkungen, die zu Verhinderungen von Projektteilen führen.

Bei Fragen oder Unklarheiten bitte mit der Förderstelle Rücksprache halten!






Mit Unterstützung von Bund, Land und EU